Auf der Website www.blv.admin.ch stellt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hilfreiche Informationen im Zusammenhang von Lebensmitteln in Zeiten des Corona-Virus zur Verfügung und beantwortet häufig gestellte Fragen.
Kann das neue Coronavirus via Lebensmittel übertragen werden?
Eine Übertragung des neuen Coronavirus durch Lebensmittel oder Trinkwasser auf den Menschen ist bis jetzt nicht bekannt. Wenn Sie ganz sicher sein wollen: Waschen und erhitzen Sie die Lebensmittel gut. Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.sichergeniessen.ch.
Dürfen Nahrungsergänzungsmittel mit Angaben zu Schutz vor einer Infektion mit dem neuen Coronavirus bzw. einer Heilwirkung oder Linderung im Erkrankungsfall angepriesen werden? Nein! Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Arzneimittel. Schutz- oder Heilversprechen im Zusammenhang mit COVID–19-Erkrankungen sind daher nicht zulässig.
Allfällige gesundheitsbezogene Anpreisungen bei Nahrungsergänzungsmitteln sind nur zulässig, wenn wissenschaftliche Studien diese belegen und die gesundheitsbezogene Angabe bewilligt wurde. Es gibt zurzeit keine wissenschaftlichen Studien, die eine Wirksamkeit eines Nahrungsergänzungsmittels gegenüber dem neuen Coronavirus zeigen. Angaben auf Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln, die auf deren besonderen gesundheitlichen Wert in Verbindung mit COVID-19 hinweisen, sind daher grundsätzlich verboten.
Comments